© DAV Sektion Königsberg

Satzungsentwurf Gegenüberstellung alt-neu

erarbeitet vom Vorstand am 06.02.2024

15.02.2024

Satzungentwurf zum Download mit Gegenüberstellung alt und neu als Beschlussvorlage für die Mitgliederversammlung am 21. März 2024.

Erläuterungen zur Satzungsaktualisierung 2024

Alle Sektionen des Deutschen Alpenvereins sind verpflichtet, Vorgaben aus der DAV-Mustersatzung in ihre Satzungen zu übernehmen. Dies nehmen wir zum Anlass, die Sektionssatzung zu überarbeiten.

Die meisten Änderungen sind redaktioneller Art, z.B. um geschlechtsspezifische Formulierungen zu vermeiden. Inhaltlich relevant sind folgende Punkte:

  • In §1 ist der Ursprung der Sektion deutlicher hervorgehoben.
  • In §2 Vereinszweck Absatz 1 ist die Pflege der Kenntnis zur Geschichte der Sektion aufgenommen.
  • Die aktuelle DAV-Mustersatzung schlägt in §2 Vereinszweck Absatz 2 den Text "… sie steht ein für Diskriminierungsfreiheit, Vielfalt und Chancengleichheit" in den Zweck aufzunehmen. Diese Formulierung fand im Vorstand unserer Sektion keine Zustimmung. Das Wort "Diskriminierungsfreiheit" ist im Duden nicht definiert und könnte missverstanden werden. Der Absatz 2 in §2 "Die Sektion ist parteipolitisch neutral; sie vertritt die Grundsätze religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz; sie achtet auf die Chancengleichheit aller“ drückt die Grundsätze der Sektion hinreichend aus.
  • In §2 Vereinsweck Absatz 3 ist, wie vom DAV vorgeschrieben, Klimaschutz mit aufgenommen.
  • In §7 Mitgliederpflichten wurde aufgenommen, dass die Mitgliederversammlung nicht nur die Jahresbeiträge, sondern die Gebührenordnung beschließen kann, also auch Bearbeitungsgebühren oder Nachlässe.
  • Neu ist, dass die Anzahl der Beiratsmitglieder nicht mehr begrenzt ist. Die Aufteilung in Ämter und Festlegung auf eine Anzahl in §19 Beirat entfällt. Dafür ist in §18 Geschäftsordnung geregelt, dass Ressorts eingerichtet werden können.